Aktuelles
Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Steuerpflicht Deutschland
Bereits seit dem Beitragsjahr 2019 ist die Pensionskasse verpflichtet, alle Beiträge, die Sie aus dem Netto in die Pensionskasse (Grundversorgung und Höherversicherung) einbezahlen, an das Finanzamt zu melden – unabhängig davon, ob Sie riestern oder nicht.
Hinweis für in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner
Seit 01.01.2020 ist bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag zu berücksichtigen, der die Beitragslast verringert.
Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Wohnsitz Österreich
Seit dem Beitragsjahr 2019 wird auch Ihnen der Antrag auf Altersvorsorgezulage von der Pensionskasse automatisch zugesandt.
Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023
Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!