Hinweis für in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner
Seit 01.01.2020 ist bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag zu berücksichtigen, der die Beitragslast verringert. Wegen der kurzen Zeitspanne zwischen dem Beschluss des Gesetzes (GKV-BRG) und des Inkrafttretens konnte die technische Umsetzung von SAP noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Wir erwarten, dass dies im Laufe der nächsten Monate erfolgen wird. Nach Einspielen der notwendigen Updates wird dieser Freibetrag rückwirkend zum 01.01.2020 berücksichtigt.
Termine
88. Aufsichtsratssitzung
89. Aufsichtsratssitzung
Seit dem Beitragsjahr 2019 wird auch Ihnen der Antrag auf Altersvorsorgezulage von der Pensionskasse automatisch zugesandt.
Mehr erfahrenBereits seit dem Beitragsjahr 2019 ist die Pensionskasse verpflichtet, alle Beiträge, die Sie aus dem Netto in die Pensionskasse (Grundversorgung und Höherversicherung) einbezahlen, an das Finanzamt zu melden – unabhängig davon, ob Sie riestern oder nicht.
Mehr erfahrenDie Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG hat im vergangenen Jahr eine Marktwertrendite erwirtschaftet, die mit 5,5 Prozent deutlich über den Anforderungen liegt, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nötig sind. Somit konnte die Versicherungseinrichtung nicht nur alle Leistungen aus eigener Kraft bedienen, sondern zugleich auch die stillen Reserven ausbauen.
Mehr erfahrenZum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!
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