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Hinweis für in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner

Seit 01.01.2020 ist bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag zu berücksichtigen, der die Beitragslast verringert. Wegen der kurzen Zeitspanne zwischen dem Beschluss des Gesetzes (GKV-BRG) und des Inkrafttretens konnte die technische Umsetzung von SAP noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Wir erwarten, dass dies im Laufe der nächsten Monate erfolgen wird. Nach Einspielen der notwendigen Updates wird dieser Freibetrag rückwirkend zum 01.01.2020 berücksichtigt.

Termine

87. Aufsichtsratssitzung

17. Mai 2024 | 9:00 - 11:00

97. ordentliche Mitgliederversammlung

28. Juni 2024 | 15:00 - 17:00

88. Aufsichtsratssitzung

1. Oktober 2024 | 13:00 - 15:00

89. Aufsichtsratssitzung

9. Dezember 2024 | 13:00 - 15:00

Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!

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Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Wohnsitz Österreich

Seit dem Beitragsjahr 2019 wird auch Ihnen der Antrag auf Altersvorsorgezulage von der Pensionskasse automatisch zugesandt.

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Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Steuerpflicht Deutschland

Bereits seit dem Beitragsjahr 2019 ist die Pensionskasse verpflichtet, alle Beiträge, die Sie aus dem Netto in die Pensionskasse (Grundversorgung und Höherversicherung) einbezahlen, an das Finanzamt zu melden – unabhängig davon, ob Sie riestern oder nicht.

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