
Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Steuerpflicht Deutschland
Bereits seit dem Beitragsjahr 2019 ist die Pensionskasse verpflichtet, alle Beiträge, die Sie aus dem Netto in die Pensionskasse (Grundversorgung und Höherversicherung) einbezahlen, an das Finanzamt zu melden – unabhängig davon, ob Sie riestern oder nicht.
Grundversorgung
Freiwillige Höherversicherung
Riester-Rente
Immobiliendarlehen
Wichtiges zur betrieblichen Altersversorgung
Allgemeine Informationen zum Altersversorgungssystem gemäß § 3 der Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung
Transparenz für den Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien gemäß Verordnung (EU) 2019/2088
(Offenlegungs-VO)
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der Pensionskasse können grundsätzlich Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen werden.
Ihre Vorteile für mehr Vorfreude
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Zuschüsse vom Arbeitgeber
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einfach und übersichtlich
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Absicherung für Sie und Ihre Familie
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Transparenz und Mitsprache
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persönliche Beratung
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keine Provision, keine Abschlusskosten