
Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023
Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!
Grundversorgung
Freiwillige Höherversicherung
Riester-Rente
Immobiliendarlehen
Wichtiges zur betrieblichen Altersversorgung
Allgemeine Informationen zum Altersversorgungssystem gemäß § 3 der Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung
Transparenz für den Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien gemäß Verordnung (EU) 2019/2088
(Offenlegungs-VO)
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der Pensionskasse können grundsätzlich Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen werden.
Ihre Vorteile für mehr Vorfreude
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Zuschüsse vom Arbeitgeber
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einfach und übersichtlich
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Absicherung für Sie und Ihre Familie
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Transparenz und Mitsprache
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persönliche Beratung
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keine Provision, keine Abschlusskosten