
Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023
Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!
Grundversorgung
Freiwillige Höherversicherung
Riester-Rente
Immobiliendarlehen
Wichtiges zur betrieblichen Altersversorgung
Allgemeine Informationen zum Altersversorgungssystem gemäß § 3 der Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung
Transparenz für den Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien gem. Offenlegungsverordnung (EU) 2019 2088 Version 04
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der Pensionskasse können grundsätzlich Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen werden.
Ihre Vorteile für mehr Vorfreude
-
Zuschüsse vom Arbeitgeber
-
einfach und übersichtlich
-
Absicherung für Sie und Ihre Familie
-
Transparenz und Mitsprache
-
persönliche Beratung
-
keine Provision, keine Abschlusskosten