Änderungen bei Riester ab dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Wohnsitz Österreich

Ab dem Beitragsjahr 2019 wird auch Ihnen der Antrag auf Altersvorsorgezulage von der Pensionskasse automatisch zugesandt.

Damit können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Riesterzulagen für sich und eventuell für Ihre Kinder (Voraussetzung ist Kindergeldbezug) beantragen.

Mögliche maximale Zulagen pro Jahr:

  • je Kind vor 2008 / nach 2008 geboren 185 € / 300 €
  • eigene Zulage (Grundzulage) 175 €

Ob Sie die Zulage voll oder nur anteilig erhalten, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens in Verhältnis zu Ihren Beiträgen aus dem Nettogehalt in die Altersvorsorge.

Ihre Beiträge zur Grundversorgung der Pensionskasse sind riesterfähig.
Über eventuelle steuerliche Auswirkungen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Für die Übermittlung Ihres Riesterantrages ist es zwingend erforderlich, dass für alle eingetragenen Personen eine steuerliche Identifikationsnummer des Deutschen Finanzamtes eingetragen ist.

Sollte diese Identifikationsnummer von Ihnen oder von Ihren Familienangehörigen nicht eingetragen sein und Sie noch keine haben, können Sie diese beim Deutschen Bundeszentralamt für Steuern beantragen: info@identifikationsmerkmal.de

Sie benötigen dazu Kopie oder Foto des Ausweises, ein amtliches Schreiben mit der österreichischen Anschrift (kann auch die Stromrechnung sein) und Angabe des Grundes (Beantragung
Riesterzulagen).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Service- und Beratungscenter der Pensionskasse in Burghausen, erreichbar unter +49 8677 83-70077.

Ihr Service- und Beratungscenter der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG