Hinweis für in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner
Seit 01.01.2020 ist bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag zu berücksichtigen, der die Beitragslast verringert. Wegen der kurzen Zeitspanne zwischen dem Beschluss des Gesetzes (GKV-BRG) und des Inkrafttretens konnte die technische Umsetzung von SAP noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Wir erwarten, dass dies im Laufe der nächsten Monate erfolgen wird. Nach Einspielen der notwendigen Updates wird dieser Freibetrag rückwirkend zum 01.01.2020 berücksichtigt.