FAQ
Pensionskasse
Die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG wurde im Jahr 1928 mit dem Zweck, den Versicherten und deren Hinterbliebenen Renten zu gewähren, gegründet (§1 der Satzung).
Heute stellt die Pensionskasse die größte und wichtigste Sozialeinrichtung des WACKER-Konzerns dar. Ihr Ziel ist einen Beitrag zur finanziellen Sicherheit im Alter zu leisten.
Beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) kommen die erzielten Renditen ausschließlich den Versicherten zugute.
Ja, alle Pensionskassen unterliegen per Gesetz der staatlichen Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Inhaltlich erstreckt sich diese Versicherungsaufsicht auf den gesamten Geschäftsbetrieb. Die Überwachungsfunktion beinhaltet neben der Finanzaufsicht z.B. auch den Geschäftsplan und die Qualifikation der Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte.
Alle Mitarbeiter eines Unternehmensmitgliedes, die der Pensionskasse aufgrund einer betrieblichen Regelung beitreten, werden Mitglieder der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG.
Sie als aktives Mitglied haben bei der jährlichen Mitgliederversammlung der Pensionskasse ein Stimmrecht.
Die Versammlung findet grundsätzlich am Sitz der Kasse in München statt. Hier können Sie z.B. über Änderungen der Satzung oder der Allgemeinen Versicherungsbedingungen abstimmen. Außerdem wird der Jahresabschluss festgestellt und über die aktuelle Lage der Pensionskasse berichtet.
Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch, informieren Sie sich aus erster Hand, kommen Sie zur Mitgliederversammlung! Der Termin der Mitgliederversammlung wird auch hier bekannt gegeben.
Im Zusammenhang mit Ihrem Austritt müssen Sie hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung zunächst nichts selbst veranlassen. In der Regel bleiben Ihre Anwartschaften in der WACKER Pensionskasse bis zu Ihrem Rentenbeginn bestehen.
Zu beachten ist, dass es für den Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, sogenannte „Kleinstanwartschaften“ gemäß § 3 Betriebsrentengesetz in Verbindung mit § 18 SGB IV abzufinden. Wir prüfen automatisch, ob Ihre Anwartschaften die Voraussetzungen für eine solche Abfindung erfüllt, und zahlen den dann fälligen Betrag zeitnah aus.
Sollte Ihre Anwartschaft aufgrund ihrer Höhe nicht abgefunden werden können oder Sie von einem möglichen Wahlrecht auf Auszahlung der Abfindung keinen Gebrauch machen, geht Ihre Mitgliedschaft in der WACKER Pensionskasse in eine inaktive Mitgliedschaft über. Sie haben dann kein Stimmrecht mehr auf der jährlichen Mitgliederversammlung der Pensionskasse. Ihre Anwartschaft bleibt bis zu Ihrem Rentenbeginn bestehen und wird über die Jahre weiter verzinst. Sie erhalten weiterhin als inaktives Mitglied jährlich die Renteninformation der Pensionskasse, auf welcher Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer betrieblichen Altersversorgung einsehen können. Anmerkung: Informationen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung sind auch jederzeit online in der digitalen Rentenübersicht abrufbar – zusammen mit weiteren Ansprüchen, z.B. aus der Deutschen Rentenversicherung.
Zudem ist es möglich, die freiwillige Höherversicherung und ggf. die Grundversorgung mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Hierbei muss innerhalb von sechs Wochen nach Austritt eine schriftliche Vereinbarung mit der Pensionskasse getroffen werden. Bitte beachten Sie: Die Grundversorgung AVB 1972 kann nicht fortgeführt werden.
Die abschließende Bearbeitung erfolgt in der Regel etwa vier bis sechs Wochen nach Ihrem Austritt, da wir mögliche Rückrechnungen oder Anpassungen berücksichtigen müssen. Verbindliche Informationen können wir erst nach Abschluss dieser Bearbeitungsfrist zur Verfügung stellen. Sie erhalten diese automatisch von uns per Post. Etwaige Adressänderungen teilen Sie der Pensionskasse bitte mit.
Sie können die Pensionskassenrente beziehen, sobald Sie eine Rente der Deutschen Rentenversicherung erhalten (volle Altersrente/ volle vorgezogene Altersrente / eine Erwerbsminderungsrente) oder das 65. Lebensjahr erreicht haben.
Bedingung ist in jedem Fall, dass kein Beschäftigungsverhältnis mit einer Mitgliedsfirma mehr besteht.
Die Anwartschaft wird Ihnen in Form einer monatlichen, lebenslangen Rente ausgezahlt. Bis zu drei Jahre vor dem tatsächlichen Rentenbeginn haben Sie die Möglichkeit, schriftlich zu wählen, die Altersleistung als Kombination aus 30 Prozent Kapital und einer monatlichen, lebenslangen Rente zu beziehen. Die Kapitalauszahlung kann dabei entweder als Einmalbetrag oder in fünf Jahresraten erfolgen. Im Falle einer Kapitalzahlung reduziert sich die Höhe der monatlichen Rentenzahlung entsprechend.
Weitere Informationen sowie wichtige Fristen zur Kapitaloption entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Wenn Sie die Teilkapitaloption nutzen möchten, informieren Sie bitte das Leistungsteam der Pensionskasse per E-Mail unter altersversorgung@wacker.com oder über unser Kontaktformular für Mitglieder. Sie erhalten anschließend den entsprechenden Antrag zugesendet.
Berechtigt für Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder.
Sollten Sie die Kapitaloption gewählt haben, so fallen noch nicht gezahlte Kapitalbeträge in die Erbmasse.
Freiwillige Höherversicherung (PK+)
Es ist kein Geheimnis: Wer sich für sein Alter finanziell absichern möchte, tut gut daran zusätzlich vorzusorgen. Denn die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht aus.
Mit PK+, also der freiwilligen Höherversicherung, sichern Sie sich eine zusätzliche Rente. Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, umso besser.
Nutzen Sie tarifliche Förderungen für Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers!
Bei einer Entgeltumwandlung zahlen Sie einen Teil Ihres Brutto-Entgeltes in die Pensionskasse ein. Sie sparen dadurch beim Einzahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Soweit die späteren Rentenleistungen aus steuerfreien Beitragszahlungen resultieren (Entgeltumwandlung), sind diese Rentenleistungen nach derzeitiger Rechtslage in voller Höhe zu versteuern. Haben Sie Ihre Beiträge beim Einzahlen schon versteuert (also aus dem Netto-Einkommen geleistet), so sind die Leistungen hieraus nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Volle Steuerpflicht bedeutet noch nicht, dass Sie tatsächlich als Rentner Steuern zahlen müssen. Das ist nur der Fall, wenn Ihre Renten die Freibeträge übersteigen.
Riestern hat ebenfalls Einfluss auf die spätere Versteuerung Ihrer Rente. Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise in der entsprechenden Rubrik unserer Seite.
Der PK+ Vertrag kann bis zum 30.09. mit Wirkung zum Folgejahr verändert werden. Beim Netto-Vertrag ist die Änderung bis zum 31.12. mit Wirkung zum Folgejahr möglich.
Sie sind also nicht für immer an eine freiwillige Einzahlung gebunden, sondern können diese erhöhen bzw. reduzieren.
Die Einzelheiten zur Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung sowie der Höherversicherung ergeben sich aus der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, den einschlägigen Tarifverträgen sowie den entsprechenden betrieblichen Regelungen in ihren jeweils geltenden Fassungen. Details finden Sie ebenfalls in Ihrem PK+ Vertrag.