FAQ
Freiwillige Höherversicherung (PK+)
Es ist kein Geheimnis: Wer sich für sein Alter finanziell absichern möchte, tut gut daran zusätzlich vorzusorgen. Denn die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht aus.
Mit PK+, also der freiwilligen Höherversicherung, sichern Sie sich eine zusätzliche Rente. Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, umso besser.
Nutzen Sie tarifliche Förderungen für Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers! Verschenken Sie kein Geld, stellen Sie einen Antrag auf PK+.
Tarif Mitarbeiter
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
- tarifliche Förderung gezahlt vom Arbeitgeber
- Sie erhalten jährlich im April 613,55 €* in Ihr PK+ Konto
Demografiebetrag
- tarifliche Förderung gezahlt vom Arbeitgeber
- Sie erhalten jährlich im November 340 €* bzw. 500 €* in Ihr PK+ Konto (Betrag abhängig von Ihren AVB´s in der Grundversorgung)
Freiwillige Einzahlung
Vom Brutto-Einkommen (Entgeltumwandlung):
- jährliche Einzahlung vom Urlaubs- oder Weihnachtsgeld möglich
- pro 100 € Einzahlung erhalten Sie ggf. vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 13 €
Vom Netto-Einkommen
- monatliche oder jährliche Einzahlung (beliebiger Monat) möglich
FK3 Mitarbeiter
Demografiebetrag
- Förderung vom Arbeitgeber
- Sie erhalten jährlich im November 340 €* bzw. 500 €* in Ihr PK+ Konto (Betrag abhängig von Ihren AVB´s in der Grundversorgung)
Freiwillige Einzahlung
Vom Brutto-Einkommen (Entgeltumwandlung):
- monatliche oder jährliche Einzahlung im Dezember möglich
- pro 100 € Einzahlung erhalten Sie ggf. vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 13 €
Vom Netto-Einkommen
* bei Vollzeitbeschäftigung
- monatliche oder jährliche Einzahlung (beliebiger Monat) möglich
Bei einer Entgeltumwandlung zahlen Sie einen Teil Ihres Brutto-Entgeltes in die Pensionskasse ein. Sie sparen dadurch beim Einzahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Soweit die späteren Rentenleistungen aus steuerfreien Beitragszahlungen resultieren (Entgeltumwandlung), sind diese Rentenleistungen nach derzeitiger Rechtslage in voller Höhe zu versteuern. Haben Sie Ihre Beiträge beim Einzahlen schon versteuert (also aus dem Netto-Einkommen geleistet), so sind die Leistungen hieraus nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Volle Steuerpflicht bedeutet noch nicht, dass Sie tatsächlich als Rentner Steuern zahlen müssen. Das ist nur der Fall, wenn Ihre Renten die Freibeträge übersteigen.
Riestern hat ebenfalls Einfluss auf die spätere Versteuerung Ihrer Rente. Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise in der entsprechenden Rubrik unserer Seite.
Der PK+ Vertrag kann bis zum 30.09. mit Wirkung zum Folgejahr verändert werden. Beim Netto-Vertrag ist die Änderung bis zum 31.12. mit Wirkung zum Folgejahr möglich.
Sie sind also nicht für immer an eine freiwillige Einzahlung gebunden, sondern können diese erhöhen bzw. reduzieren.
Nein, alle Leistungen aus PK+ Verträgen werden als monatliche, lebenslange Renten gezahlt. Kapitalauszahlungen sind nicht möglich.
Entgeltumwandlungsbeiträge sind grundsätzlich sofort gesetzlich unverfallbar. Wird Ihr Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass ein neues Arbeitsverhältnis bei einer anderen Mitgliedsfirma gegründet wird, geht Ihre aktive Mitgliedschaft in eine inaktive Mitgliedschaft über und die freiwillige Höherversicherung wird beitragsfrei fortgeführt.
Anstelle der beitragsfreien Fortführung können Sie die Fortführung der freiwilligen Höherversicherung mit eigenen Beiträgen beantragen.
Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit, bis dahin erworbene Ansprüche auf eine künftige Rente zum neuen Arbeitgeber zu übertragen.
Die Einzelheiten zur Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung durch Entgelt-umwandlung sowie der Höherversicherung ergeben sich aus der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, den einschlägigen Tarifverträgen sowie den entsprechenden betrieblichen Regelungen in ihren jeweils geltenden Fassungen. Details finden Sie ebenfalls in Ihrem PK+ Vertrag.