Soweit die späteren Rentenleistungen aus steuerfreien Beitragszahlungen resultieren (Entgeltumwandlung), sind diese Rentenleistungen nach derzeitiger Rechtslage in voller Höhe zu versteuern. Haben Sie Ihre Beiträge beim Einzahlen schon versteuert (also aus dem Netto-Einkommen geleistet), so sind die Leistungen hieraus nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Volle Steuerpflicht bedeutet noch nicht, dass Sie tatsächlich als Rentner Steuern zahlen müssen. Das ist nur der Fall, wenn Ihre Renten die Freibeträge übersteigen.
Riestern hat ebenfalls Einfluss auf die spätere Versteuerung Ihrer Rente. Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise in der entsprechenden Rubrik unserer Seite.