FAQ
Pensionkasse
Die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG wurde im Jahr 1928 mit dem Zweck, den Versicherten und deren Hinterbliebenen Renten zu gewähren, gegründet (§1 der Satzung).
Heute stellt die Pensionskasse die größte und wichtigste Sozialeinrichtung des Wacker Konzerns dar. Ihr Ziel ist einen Beitrag zur finanziellen Sicherheit im Alter zu leisten.
Beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) kommen die erzielten Renditen ausschließlich den Versicherten zugute.
Ja, alle Pensionskassen unterliegen per Gesetz der staatlichen Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Inhaltlich erstreckt sich diese Versicherungsaufsicht auf den gesamten Geschäftsbetrieb. Die Überwachungsfunktion beinhaltet neben der Finanzaufsicht z.B. auch den Geschäftsplan und die Qualifikation der Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte.
Bei der Wacker Chemie AG werden alle neuen Mitarbeiter, die mindestens 6 Monate befristet angestellt sind oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, Mitglied der Pensionskasse. Die Mitgliedschaft in der Pensionskasse ist Pflicht und entsteht mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
Bei den anderen Mitgliedsfirmen kann dies abweichen.
Sie als aktives Mitglied haben bei der jährlichen Mitgliederversammlung der Pensionskasse ein Stimmrecht.
Die Versammlung findet grundsätzlich am Sitz der Kasse in München statt. Hier können Sie z.B. über Änderungen der Satzung oder der Allgemeinen Versicherungsbedingungen abstimmen. Außerdem wird der Jahresabschluss festgestellt und über die aktuelle Lage der Pensionskasse berichtet.
Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch, informieren Sie sich aus erster Hand, kommen Sie zur Mitgliederversammlung! Der Termin der Mitgliederversammlung wird auch hier bekannt gegeben.
Ihre Anwartschaft ist grundsätzlich sofort unverfallbar. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass ein neues Arbeitsverhältnis bei einer anderen Mitgliedsfirma gegründet wird, geht Ihre aktive Mitgliedschaft in eine inaktive Mitgliedschaft über und Versicherung wird beitragsfrei fortgeführt.
Anstelle der beitragsfreien Fortführung können Sie die Fortführung der freiwilligen Höherversicherung und ggf. der Grundversorgung mit eigenen Beiträgen beantragen.
Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit, den aktuellen Stand Ihrer Rente zum neuen Arbeitgeber zu übertragen.
Alle Anwartschaften werden nur als monatliche, lebenslange Renten ausgezahlt.
Sie können die Pensionskassenrente beziehen, sobald Sie eine Rente der Deutschen Rentenversicherung erhalten (volle Altersrente/ volle vorgezogene Altersrente/ eine Erwerbsminderungsrente) oder das 65. Lebensjahr erreicht haben.
Bedingung ist in jedem Fall, dass kein Beschäftigungsverhältnis mit einer Mitgliedsfirma mehr besteht.
Berechtigt für Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder.