Ihre Anwartschaft ist grundsätzlich sofort unverfallbar. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass ein neues Arbeitsverhältnis bei einer anderen Mitgliedsfirma gegründet wird, geht Ihre aktive Mitgliedschaft in eine inaktive Mitgliedschaft über und Versicherung wird beitragsfrei fortgeführt.
Anstelle der beitragsfreien Fortführung können Sie die Fortführung der freiwilligen Höherversicherung und ggf. der Grundversorgung mit eigenen Beiträgen beantragen.
Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit, den aktuellen Stand Ihrer Rente zum neuen Arbeitgeber zu übertragen.