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Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

– Wichtige Information für Rentnerinnen und Rentner –

Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!

Details zum neuen PUEG finden Sie im Merkblatt zum PUEG.

Als Pensionskasse sind wir Zahlstelle für die betriebliche Altersversorgung. Wir sind verpflichtet, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Ihren Rentenbezügen einzubehalten und direkt an die Krankenkasse abzuführen.

Um Ihre Beiträge korrekt abführen zu können, benötigen wir zusätzliche Informationen von Ihnen. Eine personalisierte freiwillige Selbstauskunft erhalten alle Rentnerinnen und Rentner der Pensionskasse in den kommenden Wochen per Post, sofern sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.

Bitte beachten Sie: Privat Krankenversicherte sowie nicht in Deutschland krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner sind nicht betroffen, da diese Personengruppen gem. SGB XI nicht Teil der deutschen Pflegeversicherung sind.

Termine

87. Aufsichtsratssitzung

17. Mai 2024 | 9:00 - 11:00

97. ordentliche Mitgliederversammlung

28. Juni 2024 | 15:00 - 17:00

88. Aufsichtsratssitzung

1. Oktober 2024 | 13:00 - 15:00

89. Aufsichtsratssitzung

9. Dezember 2024 | 13:00 - 15:00

Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Wohnsitz Österreich

Seit dem Beitragsjahr 2019 wird auch Ihnen der Antrag auf Altersvorsorgezulage von der Pensionskasse automatisch zugesandt.

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Hinweis für in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner

Seit 01.01.2020 ist bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag zu berücksichtigen, der die Beitragslast verringert.

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Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Steuerpflicht Deutschland

Bereits seit dem Beitragsjahr 2019 ist die Pensionskasse verpflichtet, alle Beiträge, die Sie aus dem Netto in die Pensionskasse (Grundversorgung und Höherversicherung) einbezahlen, an das Finanzamt zu melden – unabhängig davon, ob Sie riestern oder nicht.

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