
Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023
– Wichtige Information für Rentnerinnen und Rentner –
Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!
Details zum neuen PUEG finden Sie im Merkblatt zum PUEG.
Als Pensionskasse sind wir Zahlstelle für die betriebliche Altersversorgung. Wir sind verpflichtet, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Ihren Rentenbezügen einzubehalten und direkt an die Krankenkasse abzuführen.
Um Ihre Beiträge korrekt abführen zu können, benötigen wir zusätzliche Informationen von Ihnen. Eine personalisierte freiwillige Selbstauskunft erhalten alle Rentnerinnen und Rentner der Pensionskasse in den kommenden Wochen per Post, sofern sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
Bitte beachten Sie: Privat Krankenversicherte sowie nicht in Deutschland krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner sind nicht betroffen, da diese Personengruppen gem. SGB XI nicht Teil der deutschen Pflegeversicherung sind.