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Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Steuerpflicht Deutschland

Bereits seit dem Beitragsjahr 2019 ist die Pensionskasse verpflichtet, alle Beiträge, die Sie aus dem Netto in die Pensionskasse (Grundversorgung und Höherversicherung) einbezahlen, an das Finanzamt zu melden – unabhängig davon, ob Sie riestern oder nicht.

Sollten Sie die Altersvorsorgebeiträge nicht als Sonderausgabenabzug geltend machen wollen, sollten Sie dies in Ihrer Steuererklärung in der Anlage AV dem Finanzamt anzeigen.

Wenn Sie die Altersvorsorgebeiträge während der Ansparphase bei der Steuererklärung geltend machen, erhöht dies auch weiterhin Ihre Steuerlast in der Rente.

Um die staatliche Förderung optimal zu nutzen, sollten alle, die den Sonderausgabenabzug geltend machen, auch den Zulagenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Ansonsten verschenken Sie einen Teil der Förderung. Diese Unterlagen erhalten Sie wie immer Ende März.

Das heißt:
Es müssen bei der Steuererklärung nur diejenigen aktiv werden, die nicht riestern.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Service- und Beratungscenter der Pensionskasse in
Burghausen, erreichbar unter +49 8677 83-70077.

Ihr Service- und Beratungscenter der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG

Termine

88. Aufsichtsratssitzung

1. Oktober 2024 | 13:00 - 15:00

89. Aufsichtsratssitzung

9. Dezember 2024 | 13:00 - 15:00

Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Wohnsitz Österreich

Seit dem Beitragsjahr 2019 wird auch Ihnen der Antrag auf Altersvorsorgezulage von der Pensionskasse automatisch zugesandt.

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Hinweis für in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner

Seit 01.01.2020 ist bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag zu berücksichtigen, der die Beitragslast verringert.

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Pensionskasse schlägt sich in schwierigem Marktumfeld hervorragend

Die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG hat im vergangenen Jahr eine Marktwertrendite erwirtschaftet, die mit 5,5 Prozent deutlich über den Anforderungen liegt, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nötig sind. Somit konnte die Versicherungseinrichtung nicht nur alle Leistungen aus eigener Kraft bedienen, sondern zugleich auch die stillen Reserven ausbauen.

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Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!

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