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Neue freiwillige Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge

Mitglieder der Pensionskasse erhielten bislang eine lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalzahlung war nicht vorgesehen. Künftig können neben der lebenslangen Altersrente zum Rentenbeginn auf Wunsch auch 30 Prozent als Einmalbetrag oder in Raten gezahlt werden. Auch in der Zusatzversorgung Alt und Neu führt das Unternehmen eine Kapital- bzw. Ratenzahlung ein.

 Nach zeitintensiven Abstimmungen mit der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, kann künftig in allen Tarifen der Pensionskasse neben der Altersrente einheitlich ein Teilkapital von 30 Prozent ausgezahlt werden. Dies wurde in der 99. Mitgliederversammlung der Pensionskasse am 19. Juni 2026 beschlossen.

Im Fall der Kapitalzahlung reduziert sich die monatliche Rentenzahlung entsprechend. Die Auszahlung ist als Einmalbetrag oder in fünf Jahresraten wählbar. Das Wahlrecht muss mindestens drei Jahre vor der Verrentung ausgeübt werden.

Die Teilkapitaloption ermöglicht mehr Flexibilität beim Rentenstart, da ein Teil der betrieblichen Altersversorgung einmalig als Kapital ausgezahlt werden kann. Dadurch lassen sich finanzielle Spielräume zu Beginn des Ruhestands schaffen. Gleichzeitig führt die Kapitalauszahlung zu einer dauerhaft niedrigeren monatlichen Rente. Die Entscheidung erfordert daher eine sorgfältige Abwägung und gute Information über die langfristigen Auswirkungen.

„Damit ist auch für die Mitarbeitenden mit Unternehmenseintritt bis 31. Dezember 2021 mehr Flexibilität im Rentenalter geschaffen. Die Altersleistungen können noch besser auf die individuellen Bedürfnisse und die persönliche Lebenssituation abgestimmt werden“, unterstreicht Angela Wörl, Aufsichtsratsvorsitzende der Pensionskasse.

„Wir sehen die Einführung einer Teilkapitaloption in der Pensionskasse grundsätzlich als zusätzliches Angebot, das den unterschiedlichen Lebenssituationen der Beschäftigten Rechnung tragen kann. Gleichzeitig sollte die lebenslange Rentenleistung weiterhin das zentrale Element der Altersabsicherung bleiben. Wir empfehlen dringend, sich zu gegebener Zeit beim Team der betrieblichen Altersvorsorge beraten zu lassen.“ betont Andreas Unterhuber, Aufsichtsratsmitglied der Pensionskasse.

Die jährliche Standmitteilung der Pensionskasse wird künftig transparente Angaben enthalten – sowohl zur Höhe des möglichen Kapitals als auch zur Höhe der reduzierten monatlichen Pensionskassenrente. Diese Angaben sind eine wichtige Grundlage, um eine fundierte und nachvollziehbare Entscheidungs­hilfe zu geben und die langfristigen finanziellen Folgen realistisch einzuschätzen.

Der Antrag auf Teilkapitalzahlung ist bei der Pensionskasse per E-Mail über altersversorgung@wacker.com abrufbar.

 

Termine

94. Aufsichtsratssitzung

26. Oktober 2026 | 14:00 - 16:00

95. Aufsichtsratssitzung

3. Dezember 2026 | 14:00 - 16:00

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